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Freundlich, locker und vor allem ehrlich – so sieht das ideale Bewerbungsgespräch aus. Natürlich fällt dabei auch mal die ein oder andere unangenehmere Frage. Doch ganz zu persönlich sollte und darf es dabei nicht werden. Genau hierfür gibt es das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Dieses regelt, was in einem Bewerbungsgespräch gefragt werden darf – und was nicht. Welche Fragen das genau sind? Und wie Sie sich verhalten können, falls diese Fragen doch aufkommen? Das haben wir für Sie zusammengefasst.
„Was war der Grund Ihrer letzten Kündigung?“ Diese Frage interessiert viele Arbeitgeber – stellen dürfen sie diese trotzdem nicht. Selbst bei einer Kündigung vonseiten des Ex-Chefs aufgrund groben Fehlverhaltens müssen Sie die Frage nicht beantworten (wenn nicht bereits das Arbeitszeugnis darüber Aufschluss gibt). Ebenfalls tabu sind unter anderem Fragen nach politischer und religiöser Zugehörigkeit, sexueller Orientierung oder bestehenden sowie geplanten Schwangerschaften.
Rechtlich gesehen müssen Sie die gesetzlichen Tabufragen in einem Vorstellungsgespräch nicht beantworten. Und können sogar gegen diese klagen. Da aber ein Job in Aussicht steht, gehen viele Bewerber dennoch darauf ein. Manchmal reicht ein höflicher Hinweis an den Personaler aus, dass die von ihm gestellte Nachfrage nicht relevant für die Stelle ist. Insbesondere im Hinblick auf die sexuelle Orientierung oder Religion wäre der Hinweis darauf verständlich. Auch bei der Frage nach Erkrankungen oder einer Schwangerschaft müssen Sie nicht (ehrlich) antworten. Kündigen darf man Ihnen aufgrund dessen später nicht. Bestenfalls kommen solche Fragen im Gespräch gar nicht auf und beide Seiten starten ehrlich und motiviert in den gemeinsamen Weg.
Nicht nur Personaler sollten einige Themen im Bewerbungsgespräch meiden. Obgleich nicht gesetzlich untersagt, sollten Bewerber besser auch nicht aus dem Nähkästchen plaudern und bestimmte Themen aussparen. Dazu zählen unter anderem das Lästern über den Ex-Chef, politische Themen sowie die Erzählung über die letzte Partynacht. Lassen Sie Einzelheiten aus Ihrem Privatleben, sofern nicht direkt danach gefragt wird, einfach aus. Ausnahme: Hobbys, die Ihre Fähigkeiten oder soziale Engagements unterstreichen.
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