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Wie können Arztpraxen vor Überfällen gesichert werden?

Computer, Monitore, Ultraschallgeräte, Bargeld, rezeptpflichtige Arzneimittel (insbesondere Betäubungsmittel) – ein Einbruch in eine Arztpraxis wirkt auf Kriminelle recht lukrativ. Besonders im Rahmen der Beschaffungskriminalität geraten Arztpraxen ins Visier von Einbrechern.

Dabei ist es für Ärzte nicht immer leicht, den geeigneten Einbruchschutz für ihre Praxis zu finden. Unsere Experten von Protection One haben Tipps für Sie, durch welche Maßnahmen Sie mehr Sicherheit schaffen können und welche Sicherheitstechnik bei den hohen Ansprüchen von Arztpraxen die effektivste Lösung darstellt.

Welche Maßnahmen können Arztpraxen vor Einbrüchen und Überfällen schützen?

Viele Ärzte und Angestellte in Praxen haben Sorge, Opfer eines Einbruchs oder Überfalls zu werden. Die Gefahr, von Beschaffungskriminalität betroffen zu werden, ist groß, da Betäubungsmittel und wertvolle Güter in Arztpraxen zur Genüge vorhanden sind. Dabei können einfache Maßnahmen dazu führen, die Sicherheit für die Räumlichkeiten, für Patienten und Personal zu erhöhen.

Neben mechanisch gut gesicherten Türen, die Einbrechern den Einstieg in die Arztpraxis erschweren, können gewisse Verhaltensweisen des Personals schon dazu führen, weniger leicht ins Visier von Kriminellen zu gelangen.

Hierzu zählt auch das sorgfältige Verschließen aller Fenster und Türen – auch Fenster, die „auf Kipp“ gestellt sind, können durch Einbrecher leicht geöffnet werden und ihnen Zutritt verschaffen. Sicherheitsschränke für Arzneimittel sind darüber hinaus unerlässlich.

Auch nach Abschaffung der Praxisgebühr werden in vielen Praxen im täglichen Betrieb größere Summen Bargeld aufbewahrt. Über Nacht sollte kein Bargeld zugänglich sein; das bedeutet, dass Geld am besten entweder in einem zertifizierten Tresor verstaut oder zur Bank gebracht wird.

Zusätzlich ist die Wachsamkeit von Nachbarn ein wichtiges Kriterium. Häufig sind es aufmerksame Anwohner und Passanten, die Einbrecher verscheuchen oder entdecken. Dabei sind auch Bewegungsmelder äußerst nützlich, um potenzielle Einbrecher abzuschrecken und Eingangsbereiche auszuleuchten.

Für die Fahndung nach Tätern und Gegenständen ist es wichtig, dass wertvolles Inventar sowie die genaue Summe Bargeld, die bei einem Einbruch entwendet werden könnten, gelistet und notiert werden.

Einen umfänglichen Schutz versprechen sich viele Ärzte durch den Einbau von Sicherheitstechnik in Form von Alarm- und Videoanlagen. Doch auch hier gibt es deutliche Unterschiede und rechtliche Bestimmungen, die den Einsatz der Technik zum Schutz vor Überfällen und Einbrüchen in Arztpraxen erschweren.

Vollumfängliche Sicherheitslösung für Arztpraxen

Aber wie kann der Schutz vor Überfällen und Einbrüchen in Arztpraxen gewährleistet werden?

Um nicht nur die hochwertige Ausstattung der Praxis samt elektronischer und medizinischer Geräte vor Diebstählen zu schützen, sondern auch den durch Einbrüche möglichen Missbrauch von Medikamenten zu verhindern, ist eine 24h-Fernüberwachung mit Live-Täteransprache eine vollumfängliche Sicherheitslösung. Kommt es zu einem Einbruch außerhalb der Öffnungszeiten, schaltet sich die 24/7 besetzte, firmeneigene Notruf- und Serviceleitstelle von Protection One ein. Der Nachweis für die Effektivität des Sicherheitskonzeptes ist die unabhängig auditierte Schadenverhinderungsquote von 96,7 Prozent, die daraus resultiert. Das heißt, dass in knapp 97 von 100 Einbrüchen kein nennenswerter Schaden entsteht.

Videoüberwachung und Datenschutz – Was ist erlaubt?

Der Datenschutz spielt im Zuge der Videoüberwachung eine wichtige Rolle, da durch hochauflösende Videoaufnahmen personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Patienten und Kunden erhoben und verarbeitet werden können, wenn dies aufgrund der Gefährdungslage notwendig ist. Eine Videoüberwachung während des Betriebs sollte daher nur nach datenschutzrechtlicher Beratung erfolgen.

Bei der Planung und Installation, dem Betrieb sowie bei der Dokumentation der Fernüberwachungsanlagen orientiert sich Protection One an den geltenden Datenschutzrichtlinien, technischen Regelwerken und Normen. Eine Rechtsberatung zum Datenschutz fällt allerdings nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsdienstleisters. Deshalb kommt die entsprechende Sicherheitstechnik bei Protection One erst nach einer ausführlichen Abstimmung mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder, falls vorhanden, dem Betriebsrat zum Einsatz. So können Sicherheitsdienstleister wie Protection One nur in Zusammenarbeit mit dem Kunden eine datenschutzkonforme Videoüberwachung gewährleisten.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen. Sie haben Fragen oder wollen sich weiter informieren? Wir beraten Sie gerne zu einem individuellen Sicherheitskonzept für Ihre Arztpraxis! Kontaktieren Sie uns!

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