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Beweissicherung

Die Sicherung von Beweismitteln im Ermittlungsverfahren bei Strafprozessen sowohl personeller als auch sächlicher Art wird als Beweissicherung bezeichnet. Die Beweissicherung hat den Zweck, eine schlüssige Beweiskette von Straftaten vor Gericht darlegen zu können. Dabei gehören neben den personellen Beweismitteln wie Vernehmungen oder die Feststellung von Zeugen auch die Sicherung sächlicher Beweise dazu.

Die sächliche Beweissicherung

Zur sächlichen Beweissicherung gehören Fotografien und Videografien, Schriftstücke und Dokumente sowie alle Arten von Gegenständen. Diese Dinge werden sichergestellt und für gerichtliche Verfahren verwendet. Als Ermächtigungsgrundlage zur Beweissicherung gilt die Strafprozessordnung (StPO), die Strafverfolgungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft und der Polizei die Sicherung von personellen und sächlichen Beweisen legitimiert.

Beweissicherung durch Mithilfe von Protection One

Bei dem Sicherheitskonzept der 24h-Fernüberwachung von Protection One sowie der Sicherheitslösung Smart Video Protect werden im Falle eines Einbruchs oder Überfalls Beweise zum Tathergang erhoben und gespeichert. Im Bereich der sächlichen Beweissicherung können also die im Rahmen der Live-Überwachung entstandenen Videografien vor Gericht Verwendung finden. Sollte also nach einem Einbruch oder vergleichbaren Vorfällen Ton- oder Bildmaterial sowie Protokolldaten oder weitere Materialien zur Beweissicherung benötigt werden, kann eine Anfrage über die Mail-Adresse hotline@protectionone.de erfolgen. Wir stellen Ihnen gerne nach Angabe der Objektanschrift, des vereinbarten Kennworts und des Datums der Alarmauslösung oder des Tathergangs alles Benötigte zur Verfügung.

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