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Bundesweit gibt es eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für private Wohnräume. Doch was sind Rauchmelder überhaupt und welchen Nutzen haben sie? Und sind sie auch für das Gewerbe verpflichtend?
Was Sie zu Rauchmeldeanlagen wissen müssen und wo sie angebracht sein müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
In Kinderzimmern, Schlafzimmern und Fluren, die als Fluchtweg dienen, sind Rauchmelder in der gesamten Republik Pflicht. Berlin und Brandenburg gehen noch einen Schritt weiter und machen auch die Anbringung in allen Wohnräumen, außer Küche und Bad, verpflichtend. Aber vielleicht merken Sie an den Begriffen schon, dass es bei der Rauchmelderpflicht vor allem um Wohnräume geht. Hier sind die Eigentümer und Vermieter in der Pflicht, für die Sicherheit des vermieteten Eigentums zu sorgen. Doch gilt diese Pflicht auch für Sie als Gewerbetreibenden und Ihre Lager- oder Bürogebäude?
Für das Gewerbe gelten andere Gesetze als für Privatpersonen. So gelten für Gewerbegebäude die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und ASR 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Als Maßnahme gegen Brände finden sich unter ASR 2.2 folgende Punkte:
„(1) Arbeitsstätten müssen je nach
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.“
Sie sind also auch als Gewerbetreibender in der Pflicht, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter vor Bränden zu schützen und dafür Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher anzubringen. Genau festgelegt wird das in der Gefährdungsbeurteilung, welche bei Gebäudeerrichtung erstellt wird und vorschreibt, welche Anlagen wo angebracht werden müssen. Dabei sind Brandmeldeanlagen jedoch nicht mit Rauchmeldern zu verwechseln!
Während Rauchmelder (oder wie sie richtig heißen: Rauchwarnmelder) akustisch über Rauchentwicklung informieren und den Bewohnern so die Möglichkeit zur Selbstrettung geben, geht die Brandmeldeanlage entscheidende Schritte weiter. Sie ist mit einer ständig besetzten Leitstelle, welche im Brandfall die örtliche Feuerwehr alarmiert, sowie einer Vielzahl von Schutzmechanismen im Gebäude verbunden, wie etwa Feuerschutztüren, Rauchableitungseinrichtungen oder Objektlöschanlagen. Zwar gibt es im Gewerbe keine Pflicht für die Anbringung von Rauchwarnmeldeanlagen, jedoch eine Pflicht für die Installation von Brandmeldeanlagen. Somit sind die Regeln für Gewerbetreibende sogar noch schärfer als in Wohnräumen.
Die Installation ist zurecht verpflichtend. Hier stehen die Leben Ihrer Mitarbeiter und massive Verluste von Waren oder Produktionsanlagen auf dem Spiel. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, welche Anlagen wo im Gebäude platziert werden müssen, um Schäden an Leib und Leben möglichst gering zu halten und Brände vor ihrem Ausbruch zu detektieren und schnellstmöglich löschen zu können. Lassen Sie sich daher unbedingt umfassend beraten – im besten Fall von einem qualifizierten Brandexperten.
Unser technischer Brandschutz stellt sicher, dass Ihre individuellen Ansprüche vollends erfüllt und Brände schnellstmöglich, um eine Ausbreitung und damit verbunden teure Schäden zu verhindern. Wir installieren Ihre Brandmeldeanlagen oder schalten bereits vorhandene Anlagen auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle auf. So kann in Sekundenschnelle die Feuerwehr alarmiert werden, um Schlimmeres zu verhindern. Unsere Brandmeldeanlagen können in kleinen, mittelständischen und Großunternehmen installiert werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Lassen Sie sich jetzt beraten.
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