Angebot

Unverbindliches Angebot

Suchen Sie nach einer individuellen und ganzheitlichen Sicherheitslösung?

Alarmanlage Brandschutz
Telefon

Rufen Sie uns an

Wünschen Sie eine Beratung, benötigen Hilfe oder haben technische Fragen?

Beratungsinteressenten:
0800 23 40 005
Mo - Fr von 8 bis 17 Uhr
Kundenservice:
02132 969 - 1234
Mo - Fr von 7 bis 19 Uhr,
Sa von 8 bis 16 Uhr
Notruf- und Serviceleitstelle:
02132 969 - 1232
24/7 für Sie da - bei Rückfragen zu aktuellen Alarmauslösungen steht Ihnen unser Team der Notruf- und Serviceleitstelle gerne zur Verfügung
E-Mail

Kontaktformulare

Schreiben Sie uns eine Nachricht oder fordern Sie mehr Informationen an.

Newsletter

Rauchmelderpflicht – was Sie wissen müssen und wie Sie Ihren Brandschutz verbessern

Wohnungen, Häuser, Büros – Rauchmelder sind nicht nur eine kluge Anschaffung, sondern auch gesetzliche Pflicht. Sie warnen frühzeitig bei Entstehung eines Brandes.

Das ist insofern entscheidend, da sich Brände extrem schnell ausbreiten und vor allem auch der entstehende Rauch lebensgefährlich sein kann. Rauchmelder können Leben retten. Auch im Einzelhandel, der Industrie oder in der Logistik sind Rauchmelder wichtig – insbesondere während der Betriebszeiten.

Was die Rauchmelderpflicht bedeutet und für welche Räume sie gilt

Die Rauchmelderpflicht gilt bundesweit, allerdings unterliegt sie je nach Bundesland verschiedenen Vorschriften und ist in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Grundsätzlich gilt, dass sie in Wohnungen und Wohnhäusern angebracht werden müssen. Unterschiede gibt es etwa bei der Zuständigkeit für Installation und Wartung. Hier die wichtigsten Fakten für Ihr Bundesland im Überblick*:

 

Bundesland Nachrüstpflicht
Bestandsbauten
Pflicht
Neubauten
Zuständigkeit
Installation
Zuständigkeit
Wartung
Baden-
Württemberg
2015 2013 Eigentümer Mieter
Bayern 2018 2013 Eigentümer Mieter
Berlin 2021 2017 Eigentümer Mieter
Brandenburg 2021 2016 Eigentümer Eigentümer
Bremen 2016 2010 Eigentümer Mieter
Hamburg 2011 2006 Eigentümer Eigentümer
Hessen 2015 2005 Eigentümer Mieter
Mecklenburg-
Vorpommern
2010 2006 Eigentümer Eigentümer
Niedersachsen 2016 2012 Eigentümer Mieter
NRW 2017 2013 Eigentümer Mieter
Rheinland- Pfalz 2012 2003 Eigentümer Eigentümer
Saarland 2017 2004 Eigentümer Eigentümer
Sachsen 2016 Eigentümer Mieter
Sachsen- Anhalt 2016 2009 Eigentümer Eigentümer
Schleswig-Holstein 2011 2005 Eigentümer Mieter
Thüringen 2019 2008 Eigentümer Eigentümer

 

Der Vermieter bleibt jedoch immer in der Pflicht sicherzustellen, dass der Mieter – in den Bundesländern, wo dieser für die Wartung zuständig ist – die Rauchmelder tatsächlich wartet.

Für die Wartung der Rauchmelder kann der Vermieter oder Eigentümer auch einen externen Dienstleister beauftragen – und die Kosten je nach Bundesland auf den Mieter bei der Nebenkostenabrechnung umlegen. Ferner lässt das Gesetz zu, dass der Vermieter vertraglich mit dem Mieter vereinbart, dass dieser die Zuständigkeitspflicht von Installation und Wartung übertragen bekommt.

Laut Vorschrift müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und alle weiteren Zimmer in denen geschlafen werden kann, sowie Flure, die als Rettungswege gelten sollen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Brandenburg und Berlin sind außerdem Rauchmelder in Wohnzimmern verpflichtend. Die angebrachten Rauchmelder müssen in Deutschland der DIN 14604 entsprechen.

Werden Bußgelder erhoben, wenn die Rauchmelder nicht ordnungsgemäß installiert wurden?

Auch hier sind die Reglementierungen leicht unterschiedlich und variieren von einem Bundesland zum nächsten. Es gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig.

Kontrolliert wird es in den Bundesländern bisher noch nicht, ein Interesse an der Installation von Rauchmeldern sollte allerdings allein aus versicherungstechnischen Gründen bestehen. Wer keine Rauchmelder installiert, verliert den Versicherungsschutz bei einem Brand.

Beste Sicherheit gibt es mit den Lösungen von Protection One

Rauchwarnmelder retten Leben in bewohnten Objekten – Brandwarnanlagen können Brandschäden weitestgehend vorbeugen und schützen somit auch Sachwerte. Ein installierter Rauchwarnmelder bringt in einem nicht-besetzten Gewerbeobjekt nichts, wenn ihn niemand hört.

Mit unserer Funk-Brandwarnanlage minimieren wir Brandschäden und schützen Leben. Das patentierte Funkverfahren ist ideal für kleinere Sonderbauten, da keine Umbauarbeiten nötig sind, wenn es sich um ein langlebiges und flexibles System handelt. Protection One bietet Brandschutz für Privatwohnungen, aber auch für Unternehmen sowie Sonderbauten wie Kindergärten, Seniorenheime und Gebäude der Logistik.

Maßstäbe setzt Protection One mit der Aufschaltung der Funk-Brandwarnanlage auf die firmeneigene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL). Dafür werden Brandmelde- bzw. Brandwarnanlagen installiert und mit unserer NSL gekoppelt. Bricht ein Feuer aus, werden unsere Wachhabenden umgehend alarmiert und können Folgemaßnahmen wie zum Beispiel die Alarmierung der Feuerwehr einleiten. Denn: An Orten, wo nachts niemand vor Ort ist, wie beispielsweise in einem Büro oder einem Gewerbeobjekt, nutzt ein Alarm allein nicht viel. Eine Live-Überwachung und schnelle Reaktion unserer Experten hingegen schon.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung

Unsere Experten nehmen sich Zeit für Sie und Ihre individuelle Situation. Wir untersuchen Ihr Objekt und beraten Sie in Hinblick auf technischen Brandschutz umfassend – bei Ihnen vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

*https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/

Beitrag teilen

Auf Facebook teilen Auf Xing teilen Auf LinkedIn teilen
Anmeldung zum Newsletter

Tipps, wie ich mich bei einem Einbruch am besten verhalte: Was ist als Erstes zu tun? Welche Pflichten, welche Rechte habe ich? Erfahren Sie alles Wichtige – und viele weitere interessante Themen – in unserem Newsletter.

Mehr erfahren

Kontakt

Sie sind an unserer Sicherheitslösung interessiert
und wünschen Beratung?

0800 - 23 40 005
Mo. - Fr. von 8 bis 17 Uhr

Kundenserviceteam

Sie sind bereits Kunde und benötigen Hilfe oder haben technische Fragen?

02132 / 969 - 1234
Mo - Fr von 7 bis 19 Uhr, Sa von 8 bis 16 Uhr*
*24/7 für Sie da – bei Rückfragen zu aktuellen Alarmauslösungen steht Ihnen unser Team der Notruf- und Serviceleitstelle gerne unter 02132 / 969 - 1232 zur Verfügung
Protection One Customer Care
24/7 Support bei Protection One
Headoffice

Protection One GmbH, A Securitas Company

Rheinpromenade 10

40789 Monheim am Rhein


T: 02132 - 99 6 99 - 0 E: zentrale@protectionone.de