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Wohnungen, Häuser, Büros – Rauchmelder sind nicht nur eine kluge Anschaffung, sondern auch gesetzliche Pflicht. Sie warnen frühzeitig bei Entstehung eines Brandes.
Das ist insofern entscheidend, da sich Brände extrem schnell ausbreiten und vor allem auch der entstehende Rauch lebensgefährlich sein kann. Rauchmelder können Leben retten. Auch im Einzelhandel, der Industrie oder in der Logistik sind Rauchmelder wichtig – insbesondere während der Betriebszeiten.
Die Rauchmelderpflicht gilt bundesweit, allerdings unterliegt sie je nach Bundesland verschiedenen Vorschriften und ist in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Grundsätzlich gilt, dass sie in Wohnungen und Wohnhäusern angebracht werden müssen. Unterschiede gibt es etwa bei der Zuständigkeit für Installation und Wartung. Hier die wichtigsten Fakten für Ihr Bundesland im Überblick*:
Bundesland | Nachrüstpflicht Bestandsbauten | Pflicht Neubauten | Zuständigkeit Installation | Zuständigkeit Wartung |
Baden- Württemberg | 2015 | 2013 | Eigentümer | Mieter |
Bayern | 2018 | 2013 | Eigentümer | Mieter |
Berlin | 2021 | 2017 | Eigentümer | Mieter |
Brandenburg | 2021 | 2016 | Eigentümer | Eigentümer |
Bremen | 2016 | 2010 | Eigentümer | Mieter |
Hamburg | 2011 | 2006 | Eigentümer | Eigentümer |
Hessen | 2015 | 2005 | Eigentümer | Mieter |
Mecklenburg- Vorpommern | 2010 | 2006 | Eigentümer | Eigentümer |
Niedersachsen | 2016 | 2012 | Eigentümer | Mieter |
NRW | 2017 | 2013 | Eigentümer | Mieter |
Rheinland- Pfalz | 2012 | 2003 | Eigentümer | Eigentümer |
Saarland | 2017 | 2004 | Eigentümer | Eigentümer |
Sachsen | – | 2016 | Eigentümer | Mieter |
Sachsen- Anhalt | 2016 | 2009 | Eigentümer | Eigentümer |
Schleswig-Holstein | 2011 | 2005 | Eigentümer | Mieter |
Thüringen | 2019 | 2008 | Eigentümer | Eigentümer |
Der Vermieter bleibt jedoch immer in der Pflicht sicherzustellen, dass der Mieter – in den Bundesländern, wo dieser für die Wartung zuständig ist – die Rauchmelder tatsächlich wartet.
Für die Wartung der Rauchmelder kann der Vermieter oder Eigentümer auch einen externen Dienstleister beauftragen – und die Kosten je nach Bundesland auf den Mieter bei der Nebenkostenabrechnung umlegen. Ferner lässt das Gesetz zu, dass der Vermieter vertraglich mit dem Mieter vereinbart, dass dieser die Zuständigkeitspflicht von Installation und Wartung übertragen bekommt.
Laut Vorschrift müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und alle weiteren Zimmer in denen geschlafen werden kann, sowie Flure, die als Rettungswege gelten sollen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In Brandenburg und Berlin sind außerdem Rauchmelder in Wohnzimmern verpflichtend. Die angebrachten Rauchmelder müssen in Deutschland der DIN 14604 entsprechen.
Auch hier sind die Reglementierungen leicht unterschiedlich und variieren von einem Bundesland zum nächsten. Es gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Regelungen verstößt, handelt ordnungswidrig.
Kontrolliert wird es in den Bundesländern bisher noch nicht, ein Interesse an der Installation von Rauchmeldern sollte allerdings allein aus versicherungstechnischen Gründen bestehen. Wer keine Rauchmelder installiert, verliert den Versicherungsschutz bei einem Brand.
Rauchwarnmelder retten Leben in bewohnten Objekten – Brandwarnanlagen können Brandschäden weitestgehend vorbeugen und schützen somit auch Sachwerte. Ein installierter Rauchwarnmelder bringt in einem nicht-besetzten Gewerbeobjekt nichts, wenn ihn niemand hört.
Mit unserer Funk-Brandwarnanlage minimieren wir Brandschäden und schützen Leben. Das patentierte Funkverfahren ist ideal für kleinere Sonderbauten, da keine Umbauarbeiten nötig sind, wenn es sich um ein langlebiges und flexibles System handelt. Protection One bietet Brandschutz für Privatwohnungen, aber auch für Unternehmen sowie Sonderbauten wie Kindergärten, Seniorenheime und Gebäude der Logistik.
Maßstäbe setzt Protection One mit der Aufschaltung der Funk-Brandwarnanlage auf die firmeneigene Notruf- und Serviceleitstelle (NSL). Dafür werden Brandmelde- bzw. Brandwarnanlagen installiert und mit unserer NSL gekoppelt. Bricht ein Feuer aus, werden unsere Wachhabenden umgehend alarmiert und können Folgemaßnahmen wie zum Beispiel die Alarmierung der Feuerwehr einleiten. Denn: An Orten, wo nachts niemand vor Ort ist, wie beispielsweise in einem Büro oder einem Gewerbeobjekt, nutzt ein Alarm allein nicht viel. Eine Live-Überwachung und schnelle Reaktion unserer Experten hingegen schon.
Unsere Experten nehmen sich Zeit für Sie und Ihre individuelle Situation. Wir untersuchen Ihr Objekt und beraten Sie in Hinblick auf technischen Brandschutz umfassend – bei Ihnen vor Ort. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
*https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/
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