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Sicherheit in Krisenzeiten: Einbrüchen, Vandalismus und Plünderungen vorbeugen

Für Unternehmer jeder Branche können Krisenzeiten eine Existenzbedrohung darstellen. Das aktuelle Beispiel der Corona-Pandemie zeigt, wie schnell unternehmerische und private Bereiche vor nie dagewesenen Herausforderungen stehen können. Ob Ausgangssperren, lange Schlangen mit Abstandsregelungen in Supermärkten, überlastete Arztpraxen und Krankenhäuser oder behördlich geschlossene Geschäfte – die Umstellungen und Einbußen treffen jeden von uns auf verschiedenen Ebenen.

Die Schließungen von Verkaufsräumen über einen längeren Zeitraum bedeuten vor allem mangelnde Einnahmen und verursachen damit den meisten Unternehmern und Angestellten viele Probleme. Hinzu kommt aber, dass die geschlossenen Räumlichkeiten für Kriminelle ein gern gewähltes Ziel darstellen. Einbrüche in Verbindung mit Diebstahl, Plünderung und Vandalismus sind in den vergangenen Wochen vermehrt aufgetreten.

Wir erklären Ihnen, weshalb Geschäfte und Lagerräume gerade jetzt für Einbrecher so attraktiv sind und wie Sie Einbrüchen, Vandalismus und Plünderungen vorbeugen können.

Krisenarten und Ängste der Unternehmer

Neben Pandemien gibt es viele weitere Arten von Krisen. Private Ereignisse wie Erkrankungen oder Todesfälle, aber auch Extremwetterereignisse oder behördliche Anordnungen können zu längerfristigen Schließungen von Geschäfts- und Büroräumen führen. Das bedeutet, dass neben der angespannten Situation, den starken Einbußen und infolgedessen den Existenzängsten ebenfalls die Sorge um Waren, Güter und Inventar in den jeweiligen Räumlichkeiten besteht. Menschenleere Geschäfte, die aber gewohnt gefüllte Regale aufweisen, hochwertige technische Geräte, Tresore und auch die Lager sowie Außenbereiche stehen nicht wie üblich zu festen Zeiten unter Beobachtung von Mitarbeitern. Wie können also ein Einbruch und die Plünderung dieser verlassenen Gebäude verhindert werden?

Die Ängste werden durch Berichte in den Medien zusätzlich verstärkt, denn die Zahl der Einbrüche in geschlossene Einzelhandelsgeschäfte haben in der aktuellen Krisenzeit stark zugenommen. Ist allgemein bekannt, dass Läden geschlossen haben, gibt es Kriminelle, nicht selten Banden, die diese Situation rücksichtslos ausnutzen und für den Inhaber einen noch größeren Schaden anrichten. Eingeschlagene Scheiben, entwendete Ware und zerstörtes Inventar ergänzen die Schaden- und Sorgenliste der Unternehmer zusätzlich.

Möglichkeiten des Schutzes vor Einbruch und Plünderung

Meistens haben andere Herausforderungen und Vorkehrungen für viele Geschäftsinhaber während bestehender Krisenzeiten Vorrang, denn insbesondere ihre Liquidität sollte erhalten bleiben. Dies führt oft dazu, dass Investitionen für einen geeigneten Einbruchschutz nicht in Betracht gezogen werden – doch dies kann fatale Folgen haben.

Mussten Geschäfte geschlossen, Mitarbeiter in die Kurzarbeit oder ins Homeoffice geschickt werden, sind jegliche Waren und das gesamte Equipment auch tagsüber nicht unter Beobachtung und somit ein beliebtes Ziel für Kriminelle.

Dabei gibt es verschiedene Maßnahmen und Lösungen, um sich trotz der Abwesenheit in den Geschäftsräumen abzusichern.

Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsräumen zu Krisenzeiten:

  • Abriegelung der Räumlichkeiten

Für viele selbstverständlich wird dieser Vorgang aber zu häufig vernachlässigt: Beim Verlassen der Geschäfte oder Büros ist unbedingt darauf zu achten, alle Fenster und Türen vollständig zu schließen. Auch Fenster, die in der Kippfunktion sind, lassen Einbrechern eine gute Einstiegsmöglichkeit. Sie sollten daher vollständig geschlossen sein.

Hier sind auch vorhandene mechanische Sicherheitsvorkehrungen wie Fenstergriffschlösser, Stangenschlösser, Panzerriegel oder auch Rollläden als zusätzliche Absicherung unbedingt einzusetzen. Schlösser und Rollläden kosten Einbrechern mehr Zeit, die sie nicht haben, um unbemerkt in Ihr Geschäft einsteigen zu können. Nicht selten lassen Kriminelle nach einer gewissen, erfolglosen Zeit von ihrem Einbruchversuch in Ihr Geschäft wieder ab und suchen sich ein neues Ziel.

  • Alarmanlagen und Videoüberwachung

Vorhandene Alarmsysteme wie Rauchwarnmelder, Glasbruchmelder oder Bewegungsmelder sollten aktiviert und überprüft werden. Bedenken Sie aber, dass klassische Alarmanlagen, also Anlagen, die ausschließlich vor Ort im Geschäft ertönen, insbesondere zu Schließungszeiten unbemerkt bleiben können. Auch können Falschalarme ausgelöst werden, was mitunter zusätzliche Kosten verursachen kann. Ebenso sollte über eine Videoüberwachung nachgedacht werden. Aber auch hier können Sicherheitslücken entstehen, wenn nicht alle Zugänge zum Gebäude mit Überwachungskameras versehen sind. Ein individuelles und umfassendes Sicherheitskonzept sollte daher vorliegen.

  • 24h-Fernüberwachung mit Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle

Eine 24h-Fernüberwachung bietet den Rundumschutz, der während dauerhaften Schließungen eine effektive Lösung darstellt. Wird ein Alarm ausgelöst, überprüfen Wachhabende in der Notruf- und Serviceleitstelle den Vorgang in Echtzeit. In Sekundenschnelle wird die Live-Täteransprache durchgeführt, was die ertappten Einbrecher in fast allen Fällen direkt vertreibt. Eine mit Ihnen vereinbarte Interventionskette wird ausgelöst, was bedeutet, dass Inhaber oder die Polizei sofort zusätzlich alarmiert werden. Auch für Außenbereiche, auf denen wertvolle Waren oder Inventar vorhanden sind, ist die Fernüberwachung eine sichere Methode zum Schutz vor Einbruch, Plünderung und Vandalismus.

Die 24h-Fernüberwachung von Protection One – Ihre Vorteile

Protection One bietet die 24h-Fernüberwachung mit Aufschaltung in die firmeneigene Notruf- und Serviceleitstelle an. Für das Unternehmen wurde eine Schadenverhinderungsquote von 96,7 Prozent unabhängig auditiert, d. h. in knapp 97 von 100 Fällen entsteht kein nennenswerter Schaden beim Kunden.

Für Inhaber und Unternehmer in Krisenzeiten bedeutet dies je nach Anforderungen eine vollumfängliche Überwachung von Geschäftsräumen sowie von Außenbereichen. Ebenso kombinieren wir den Einbruchschutz mit dem technischen Brandschutz gemäß den geltenden DIN Vorschriften.

Für die finanziell angespannte Situation in Krisenzeiten stellt die monatliche Dienstleistungspauschale eine attraktive Lösung dar, um die Liquidität der Unternehmer weiterhin ermöglichen zu können. Komplettlösungen statt hoher Investitionskosten beim Kauf von mechanischer oder eigenständig zu installierender Einbruchschutzmaßnahmen – Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne!

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