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Was tun, wenn es tatsächlich passiert ist? Eine der größten Sorgen der Deutschen ist, Opfer eines Einbruchs zu werden. Und manchmal trifft es nicht nur die anderen, sondern man selbst findet sich plötzlich in der Situation wieder, einen Einbruch samt Diebstahl in den eigenen vier Wänden feststellen zu müssen.
Ist das Schreckmoment verflogen und kehrt die Rationalität langsam zurück, stellt sich oft die Frage: Was soll ich jetzt als Erstes tun? Und was muss beachtet werden?
Unsere Sicherheitsexperten von Protection One haben im Ratgeber für Sie die Antworten darauf.
Die Schränke leergeräumt, Gegenstände, Fenster oder Türen beschädigt – wurde erst einmal realisiert, dass sich hier ein oder mehrere Einbrecher am eigenen Hab und Gut zu schaffen gemacht haben, sollte man trotz allem Ruhe bewahren! Denn es kann vorkommen, dass man die Übeltäter unbewusst auf frischer Tat ertappt hat und diese sich noch in der Wohnung bzw. dem Haus befinden. Hat man den Tatort ohne Begleitung betreten, sollte man jetzt Zuflucht bei den Nachbarn suchen und die Wohnung wieder verlassen, um nicht noch Opfer von gewaltsamen Übergriffen des Einbrechers zu werden, sollte dieser ansonsten nicht wie geplant fliehen können.
Haben Sie sich vergewissert, dass kein Einbrecher mehr vor Ort ist, darf vor allem eines nicht getan werden: Den Schaden berühren! Fassen Sie am besten nichts an und entfernen Sie keine Spuren. Nur so besteht noch eine Chance, dass die Polizei die Spuren sichern, der Täter gegebenenfalls geschnappt und der offensichtlich durch den Einbruch entstandene Schaden bei der Versicherung geltend gemacht werden kann. Um auf Nummer sicher zu gehen, können auch ohne Beisein der Polizei Bilder aufgenommen werden. Dies ist unter anderem dann ratsam, wenn sich Schäden draußen befinden und durch Wetterverhältnisse verändert werden könnten.
Für eine Anzeige ist es selbstverständlich unerlässlich, den Einbruch der Polizei zu melden. Dies kann über den Notruf erfolgen. Gestohlene EC-Karten sollten umgehend bei der zuständigen Bank gesperrt werden, um den persönlichen Schaden möglichst klein zu halten.
Aber Achtung: Auch für die Schadensmeldung bei der Versicherung ist ein Aktenzeichen der Polizei anzugeben. Erst dann kann der Schaden bei der Hausratsversicherung geltend gemacht werden. Aus diesem Grund sollten besonders wertvolle Schmuckstücke, Gemälde, Geschirr, Elektronikgeräte und weitere hochwertige Besitztümer im Vorfeld fotografiert und dokumentiert werden. Am besten sollten auch Kaufbeleg oder Zertifikate aufgehoben werden, die als Beweis des Besitzes und des Wertes bei der Versicherung eingereicht werden können.
Neben den entstandenen Wertschäden sind vor allem die emotionalen Schäden der Betroffenen von Einbrüchen schwerwiegend. Denn das Sicherheitsgefühl zuhause und die verletzte Privatsphäre können durch keine Versicherung ersetzt werden – ebenso wie gestohlene Gegenstände mit emotionalem Wert.
Daher sollte man besser vor- statt nachsorgen, indem das Zuhause gesichert wird. Für Vorkehrungen gegen Wohnungseinbruchdiebstahl ist es nie zu spät – und sie können schon gar nicht früh genug getätigt werden. Also handeln Sie und kontaktieren Sie uns! Protection One schützt Ihre Werte mit individuellen Sicherheitskonzepten für Ihr Zuhause oder Ihre Geschäftsräume: Von der Videoüberwachung bis hin zur umfassenden 24h-Fernüberwachung mit Live-Täteransprache. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
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